An immerzu mehr Akademien bzw. Fakultäten wird der Zugangsberechtigung zum Studium immerzu mehr jungen Personen augenscheinlich erschwert. Ebendiese Fortentwicklung gilt für sehr viele Hochschulstudiengänge, keinesfalls nur für die mit dem Numerus Clausus beschränkten Hochschulstudiengänge. Es scheint für Universitäten immer mehr Argumente zu geben, weshalb angehende Hochschüler abgelehnt und nicht zum Studium zugelassen werden.
Die Verwaltungsgerichte sind für Studienplatzklagen verantwortlich. Da es in den einzelnen Bundesländern sehr vielfältige Vorschriften bezüglich der Form und den Fristen für die Klageschrift gibt, ist in jedem Fall die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtssachverständiger zu empfehlen. Die Aussichten auf Erfolg bei einer Anklage sind somit nachdrücklich höher.
Die Studienplatzklage wird ausgeführt, wenn die Annahme besteht, dass die Akademie mehr Plätze für den gewählten Studienplatz zur Verfügung hat als angenommen und man dadurch als Folge unberechtigter Weise nicht zum gewünschten Studium der Wahl zugelassen wird. Der Grund dafür sind Fehler in der Berechnung, die hinsichtlich des stark komplizierten und komplexen Rechenverfahrens entstehen können. Besteht dieser Verdacht, kann eine Studienplatzklage der richtige Kurs sein.
Der Ablehnungsbescheid spielt bei der Uni-Klage eine bedeutende Rolle, weil ohne diesen Bescheid sind die Aussichten auf Erfolg gleich null. Ebenso ist es wichtig, dass die Fristen für den Widerspruch eingehalten werden. Lässt man diese leichtsinnig ablaufen, so gilt die Ablehnung durch die Akademie als angenommen und eine Anklage ist nicht mehr möglich. Gute Beglaubigungen etc. steigern die Chance auf eine erfolgreiche Anklage übrigens nicht.
Die Vergabe von Studienplätzen nach einer erfolgreichen Klage erfolgt mithilfe eines Losverfahrens, so dass die Hochschulstudienplätze unter den Klagenden per Los vergeben werden. An kleineren Fakultäten hat dies in der Geschichte immer wieder gut funktioniert. Ein wichtiger Umstand ist aber ebenso die Zahl der Kläger auf einen bestimmten Studienplatz.
